3. Vertragsbeendigung, Änderungen der AGB, Beendigung des Bonussystems, Datenschutz, Allgemeine Bestimmungen
3.1. Vertragsbeendigung:
Der Teilnehmer kann seine Teilnahme am Bonussystem und die Nutzung der physischen Kundenkarte jederzeit schriftlich und ohne Wahrung einer Frist aufkündigen. Die Kündigung einer digitalen Kundenkarte muss vom Teilnehmer direkt im Kundenprofil vorgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine physische Kundenkarte spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Teilnahme am Bonussystem an das Kino herauszugeben.
Von Seiten des Kinos kann das Vertragsverhältnis ordentlich unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Das Kino kann das Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist mit Wirkung für die Zukunft kündigen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer gegen die Teilnahmebedingungen in schwerwiegender Weise verstößt, die Kundenkarte missbraucht oder gegenüber dem Kino falsche Angaben bei der Aushändigung der Kundenkarte gemacht, oder aber gegen die Hausordnung des Kinobetriebs schwerwiegend verstößt. Insbesondere, aber nicht abschließend, liegt ein wichtiger Kündigungsgrund vor:
- bei zeitweiliger/ und oder dauerhafter Überlassung der Kundenkarte an einen Dritten zum Zwecke der Nutzung und/oder bei Verkauf bzw. der sonstigen dauerhaften Weitergabe der Karte an Dritte
- bei Manipulation oder Beschädigung zum Zwecke der Täuschung
- bei sonstigem Missbrauch der Kundenkarte
Wird das Vertragsverhältnis durch das Kino gekündigt, ist der Teilnehmer gleichfalls verpflichtet, die physische Kundenkarte innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsbeendigung an das Kino zurück zu geben.
Sofern zum Zeitpunkt der Beendigung der Teilnahme am Bonussystem auf der Kundenkarte noch ein Bonuspunkte-Guthaben vorhanden sein sollte, kann der Teilnehmer dieses noch innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und dem Kino gegen die entsprechenden Prämien einlösen; nicht eingelöste Bonuspunkte verfallen danach ersatzlos.
Im Falle der Kündigung ist eine Rückerstattung von aufgeladenem Geldbetrag-Guthaben ausgeschlossen. Es ist seitens des Karteninhabers dafür Sorge zu tragen, dass sich kein Restguthaben auf der Karte befindet.
3.2. Änderung der Teilnahmebedingungen und des Punktesystems:
Das Kino behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ergänzen und/oder abzuändern; insbesondere behält sich das Kino das Recht vor, das Bonussystem insgesamt und/oder dessen Struktur sowie die Prämienregelungen und hier insbesondere auch die Anzahl der Bonuspunkte, die für eine bestimmte Prämie aufzuwenden sind, zu verändern. Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer weiterhin seine Kundenkarte oder seine Kartennummer verwendet oder wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch bei dem Kartenherausgeber einlegt. Auf die Folgen eines nicht erhobenen Widerspruchs wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Wird der Änderung der Bedingungen durch den Teilnehmer widersprochen, so kann er seine Teilnahme gemäß Abschnitt 3.1. durch ordentliche Kündigung beenden.
3.3. System- und Verwendungsbeendigung:
Das Kino behält sich das Recht vor, das Bonussystem und die Verwendung der Kundenkarte jederzeit einzustellen oder durch ein anderes System zu ersetzen; das Kino wird in diesem Fall die Teilnahmeverträge ordentlich in Textform kündigen.
3.4. Datenschutz / Verwendung der Daten:
Die vom Teilnehmer an das Kino mitgeteilten Daten (Name und Vorname, Geburtsdatum, Mailadresse sowie die vom Teilnehmer freiwillig angegebenen weiteren Daten) werden, soweit der Teilnehmer zu einer weitergehenden Verwendung der Daten nicht seine gesonderte ausdrückliche Einwilligung gegeben hat, vom Kino nur insoweit und nur so lange gespeichert, wie dies für die Verwaltung der Kundenkarte, der Verwendung der Kundenkarte als aufladbare Kundenkarte und zum Zwecke der Durchführung des Bonussystems benötigt werden. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung folgt aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Darüber hinaus werden zum Zwecke des Nachweises der bezogenen Leistungen im Zusammenhang mit der Führung des Bonuskontos und zu Buchhaltungszwecken zusätzlich die mit der Kundenkarte bezahlten Leistungen, der Zeitpunkt der Kartennutzung sowie der mit der Kundenkarte getätigte einzelne Umsatz gespeichert.
Der Teilnehmer kann in schriftlicher Form Auskunft darüber verlangen, welche Daten über bzw. von ihm beim Kino gespeichert sind. Beendet der Teilnehmer die Verwendung der Kundenkarte, werden sämtliche erhobenen Daten gelöscht, sobald der Teilnehmer seine digitale Kundenkarte im Kundenprofil löscht oder seine physische Kundenkarte an das Kino zurückgibt oder schriftlich versichert, die Kundenkarte verloren zu haben. Soweit der Teilnehmer bereits während der Teilnahme die weitere Verwendung der von ihm erteilten Daten nicht mehr gestatten will, kann er die Einwilligung zur Verwendung seiner Daten gegenüber dem Kino in Textform widerrufen. Das Kino wird in diesem Fall die Daten des Kunden löschen, es sei denn, dass diese Daten zwingend für die Verwaltung der Kundenkarte des Kunden erforderlich sind. Das Kino wird den Kunden in diesem Fall jedoch darauf hinweisen, welche Daten noch gespeichert werden müssen. Soweit die Kundenkarte auch als aufladbare Kundenkarte genutzt wurde, ist das Kino berechtigt, die erhobenen Daten so lange zu speichern, wie dies aufgrund der Vorgaben einer ordnungsgemäßen Buchführung oder zum Zwecke des Nachweises über die vom Teilnehmer bezogenen Leistungen geboten ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz (insbesondere zu den datenschutzrechtlichen Ansprüchen) können auch auf der Internetseite des Kinos https://frankfurt.premiumkino.de eingesehen werden.